Folgende Gegenstände dürfen Sie zum Strafantritt in die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt mit einbringen:
Private Kleidung
Die zulässige Höchstmenge umfasst derzeit:
Elektrische Geräte
Folgende Geräte dürfen Sie mitbringen, werden aber einer kostenpflichtigen Kontrolle unterzogen:
Fernsehgerät ohne Videotextfunktion, maximale Bildschirmgröße 42 cm diagonal, Antennenkabel max. 1,5 Meter Länge
Radio/CD-Recorder, ohne Mikrophone
Spielekonsole Playstation 1 Walkman/Discman
Schreibmaschine elektrisch (ohne Speicher), mechanisch -
Elektrorasierer
Das Stellen zum Strafantritt in der Einweisungsabteilung der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt
Der Verurteilte soll sich zu dem in der Ladung genannten Termin stellen, in der Zeit von 08:00-15:00 Uhr
Er muss sich gegenüber der Anstalt über seine Person ausweisen
Der vorherige Konsum von Alkohol und Drogen ist untersag (Kontrollen) Unterlagen (Arbeitsverträge, Zeugnisse, Sozialversicherungsnachweise und ähnl.) sollten bereits zum Strafantritt mitgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die Reise zu der zuständigen Justizvollzugsanstalt zu bezahlen, können Sie sich auch bei der nächsten Justizvollzugsanstalt melden. Diese Anstalt wird sodann veranlassen, dass Sie in die zuständige Anstalt verlegt werden.
In Justizvollzugsanstalten dürfen nur Sachen mitgebracht werden, die Sie während der Strafzeit und für die Entlassung benötigen. Es ist daher notwendig, dass Sie rechtzeitig vor dem Strafantritt Vorsorge für den Verbleib Ihrer sonstigen Habe treffen.
Mitbringen dürfen Sie:
Bargeld, Brillen, orthopädische oder ähnliche Hilfsmittel (Prothesen, Stützstock und dergleichen), die Sie wegen Ihres körperlichen Zustandes ständig benötigen, Schreibmaterial (keine gefütterten Umschläge), Lichtbilder nahe stehender Personen, Armband- oder Taschenuhr (keine Wecker) und einige Bücher zur Weiterbildung sowie Zahnbürste, Haarbürste ohne Gummiluftpolster, Nagelbürste, Kamm, Rasierpinsel und Einwegrasierer für die Nassrasur (kein Rasiermesser, keine Rasierklingen), Elektrorasierer.
Alle übrigen Toilettenartikel sowie Einwegrasierer und Schreibmaterial (Papier und Umschläge) werden von der Anstalt zur Verfügung gestellt oder durch Vermittlung der Anstalt im Rahmen der geltenden Bestimmungen aus dem mitgebrachten Bargeld beschafft.
Verurteilte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen auch eine geringe Menge Tabakwaren, Tabakpfeifen, Pfeifenreiniger und weiteres Zubehör sowie Einwegfeuerzeuge mitbringen.
Auch eine mechanische Schreibmaschine und ein Rundfunk-/Radiokassettengerät dürfen Sie mitbringen. Das Rundfunkgerät sollte fest installierte Lautsprecher bzw. fest mit dem Gerät verbundene Lautsprecher haben. Das Rundfunkgerät wird auf Ihre Kosten einer Überprüfung dahin unterzogen, ob sich Mikrophone, Sende- und sonstige Sicherheitsgefährdende Einrichtungen im Gerät befinden. Sodann wird es Ihnen zur Benutzung im Haftraum ausgehändigt. Die Schreibmaschine wird Ihnen nach einer Kontrolle in der Anstalt ausgehändigt.
Nicht mitgebracht werden dürfen insbesondere:
Nahrungs- und Genussmittel, Gewürze, Nüsse mit Schalen, Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form, entzündliche Stoffe, Zeitungen, Zeitschriften, Waffen, Stöcke, Spraydosen, Flaschen, Tuben, Cremes und Seifen jeglicher Art, Werkzeuge, große Gepäckstücke, Fahrräder, Kraftfahrzeuge jeder Art. Arzneimittel - es sei denn, es handelt sich nachweislich um ärztlich verordnete - dürfen ebenfalls nicht mitgebracht werden.
Sachen, die nicht mitgebracht werden dürfen, werden Ihnen gegebenenfalls abgenommen und auf Ihre Kosten aus der Anstalt entfernt, wenn ihre Aufbewahrung nach Art und Umfang nicht möglich ist.
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