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    Förderverein der JVA Weiterstadt
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Gefängniswärter oder Gefängniswärterin
wollten Sie doch wohl nicht werden, oder?

Aber vielleicht
Justizvollzugsbeamter oder Justizvollzugsbeamtin?

Vergessen Sie die Knastfilme, schauen Sie sich lieber

"AVD - Der Film" an! Mehr Infos unter www.justizvollzughessen.de

Ein nicht alltäglicher Alltag

Es gibt kaum ein Berufsbild, über das so viele Vorurteile existieren, Gerüchte entstehen und aufgrund mangelnder Kenntnisse verbreitet werden, leider oftmals auch in der Öffentlichkeit. Der heutige Justizvollzugsbeamte ist kein "Gefängniswärter". Sein Tätigkeitsfeld ist vielseitig und verantwortungsvoll. Selbstverständlich erstreckt sich der Vollzugsdienst auf Sicherungs-, Ordnungs- und Versorgungsfunktionen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Innen- und Außenüberwachung der Anstalten, die Kontrolle der Gefangenen, ihre Anleitung zur Freizeitbeschäftigung, die Besucherüberwachung und die Begleitung (Ausführung) nach draußen (z. B. zu Fachärzten oder zu Gerichtsverhandlungen).

Das ist aber nur ein Ausschnitt aus der Vielfalt der Aufgaben. Denn ein zeitgemäßer Strafvollzug soll die Gefangenen befähigen, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Auch hier haben Sie - die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes große Verantwortung. Sie sind Ansprechpartner für die Gefangenen mit ihren Sorgen und Nöten, nicht nur in Fragen des Vollzugs auch für persönliche Probleme.

Natürlich ist der Kontakt zu den Gefangenen nicht immer problemlos. Eben deshalb verlangt der Beruf vollen Einsatz und die Fähigkeit, sich immer wieder neuen Situationen und Schwierigkeiten zu stellen.

Aber keine Angst, Sie werden als Berufsanfänger nicht "ins kalte Wasser geworfen". Jeder Anstellung geht eine umfassende Ausbildung voraus. Eine Ausbildung, die das Ziel hat, vielseitig einsatzfähige Bedienstete heranzubilden, die sich dem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat verpflichtet fühlen und die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten die Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes wahrnehmen können.

Denken Sie jetzt immer noch Vollzugsbeamte seien "Gefängniswärter"? Über das vielfältige Tätigkeitsfeld und die Aufstiegschancen möchten wir Sie hier informieren.

 

Ihre Laufbahn und die Aufstiegschancen

Vorausgesetzt, Sie erfüllen die Anstellungsanforderungen dann werden Sie mit der Einstellung zum Obersekretäranwärter/zur Obersekretäranwärterin im Justizvollzugsdienst ernannt. Damit stehen Sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf und absolvieren den Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und endet mit der Laufbahnprüfung. Sie ist Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Sie, werden dann zum Obersekretär/zur Obersekretärin im Justizvollzugsdienst zur Anstellung (z. A.) ernannt.

Nun folgt die Probezeit, sie dauert in der Regel ein Jahr und kann bei Leistungen, die besser als befriedigend in der Prüfung und Praxis sind, auf ein halbes Jahr gekürzt werden. Nach erfolgreich durchlaufener Probezeit erfolgt Ihre Anstellung als Obersekretär/Obersekretärin im Justizvollzugsdienst (i. JVD). Damit sind Sie Beamter bzw. Beamtin auf Lebenszeit, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt 27 Jahre alt sind. Abhängig von Ihrer Leistung und der jeweiligen Stellenlage gibt es folgende Aufstiegsmöglichkeiten:

  • Hauptsekretär/Hauptsekretärin im JVD Besoldungsgruppe A8

  • Amtsinspektor/Amtsinspektorin im JVD Besoldungsgruppe A9

  • Amtsinspektor/Amtsinspektorin im JVD Besoldungsgruppe A9 mit Amtszulage

  • Oberinspektor/Oberinspektorin im JVD Besoldungsgruppe A10

  • Amtmann/Amtfrau im JVD Besoldungsgruppe A11


Partner des allgemeinen Vollzugsdienstes

  • Mittlerer Vollzugs- und Verwaltungsdienst

  • Gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst

  • Höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst

  • Ärztlicher Dienst

  • Psychologischer Dienst

  • Pädagogischer Dienst

  • Sozialdienst

  • Krankenpflegedienst

  • Werkdienst

  • Seelsorgerischer Dienst

 

Ihre Ausbildung - praxisbezogen und fundiert

"Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen". Das Sprichwort trifft auf jeden Beruf zu. Die verantwortungsvolle Tätigkeit als Vollzugsbeamter/Vollzugsbeamtin erfordert eine besonders sorgfältige Vorbereitung, die Theorie und Praxis gleichermaßen umfasst, damit Sie für Ihren neuen Beruf - den allgemeinen Vollzugsdienst - ausreichend gerüstet sind. Die zweijährige Ausbildung in Stichworten:

  • Vier Monate Einführungszeit, zumeist in der Ihrem Wohnort am nächsten gelegenen Ausbildungsanstalt.

  • Drei Monate Grundlehrgang in der Aus- und Fortbildungsstätte für Justizvollzugsbedienstete des Landes Hessen H. B. Wagnitz-Seminar bei Wiesbaden.

  • Neun Monate Praxisausbildung im Vollzug der Untersuchungshaft (zwei Monate), Vollzug der Freiheitsstrafe (vier Monate) und Vollzug der Jugendstrafe (drei Monate).

  • Vier Monate Schwerpunktausbildung in der "Einstellungsanstalt".

  • Ein viermonatiger Abschlusslehrgang schließt Ihren Vorbereitungsdienst ab. Während dieses Lehrgangs werden Sie konzentriert auf die Laufbahnprüfung vorbereitet.

Nach Bestehen der Laufbahnprüfung werden Sie unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Obersekretär/zur Obersekretärin im Justizvollzugsdienst ernannt.

Während der Lehrgänge im H. B. Wagnitz-Seminar werden Sie fünf Tage in der Woche für die Praxis fit gemacht, geistig und körperlich. Der Unterricht ist enorm vielseitig, von der Vollzugspraxis (rechtliche Grundlagen, Psychologie/Menschenführung, Allgemeinwissen/Staatsbürgerkunde) bis hin zu Sport und Selbstverteidigung. Erfahrene Vollzugsbedienstete gestalten die Ausbildung interessant und abwechslungsreich. Sie werden durch Gruppenarbeit und Arbeitsgemeinschaften zum selbständigen Arbeiten angeleitet. Filme, Videos, Dias usw. gehören ebenso zum Lehrmaterial wie gedruckte Informationen zum Nachlesen, denn auch Selbststudium muss sein. Regelmäßig werden Praktiker zu Vorträgen eingeladen, zum regen Gedanken- und Erfahrungsaustausch.



Wann kann man sich bewerben?

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung sind:

Erstens
eine fundierte Schulbildung: ein Realschulabschluss bzw. Hauptschulabschluss mit anschließender abgeschlossener Berufsausbildung.

Zweitens
Mindestalter 18 Jahre, höchstens 35 Jahre (Ausnahmen sind in bestimmten Fällen möglich).

Drittens
Sie müssen die übrigen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem Hessischen Beamtengesetz erfüllen: die Deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne von Art. 116 GG oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, grundsätzlich nicht vorbestraft sein, für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates einzutreten bereit sein.

Sind all diese Voraussetzungen gegeben, dann sollten Sie sich um eine Einstellung in den allgemeinen Vollzugsdienst bewerben. Mit den üblichen Unterlagen:

  • tabellarischer Lebenslauf

  • Passbild

  • Geburtsurkunde

  • Schulabschlusszeugnis/letztes Schulzeugnis

  • Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung, insbesondere solche über eine absolvierte Berufsausbildung.

Den Umschlag mit den Unterlagen adressieren Sie bitte an den Leiter/die Leiterin einer der Vollzugsanstalten. Sind Ihre Bewerbungsunterlagen o. k., liegen die Voraussetzungen vor, dann werden Sie zunächst zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen in die Anstalt, bei der Sie die Bewerbung eingereicht haben. Hierbei wird im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung auch die körperliche Tauglichkeit für den allgemeinen Vollzugsdienst festgestellt.

  • Bewerber aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen außerdem

  • im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sein

  • mindestens 10 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben

  • neben der deutschen Sprache auch die Heimatsprache in Wort und Schrift beherrschen

  • den Wehrdienst entweder abgeleistet haben oder vom Wehrdienst befreit sein.

Das Ministerium der Justiz entscheidet über Ihre Einstellung in den Vorbereitungsdienst nach einer zweitägigen Eignungsprüfung. Der Beruf bietet Sicherheit, die Ihnen nur der Beamtenstatus garantieren kann. Hierzu gehört auch eine angemessene Versorgung im Ruhestand nach Vollendung des (zur Zeit) 60. Lebensjahres.



Was Sie über die Vollzugsanstalten in Hessen wissen sollten

In Hessen gibt es 16 selbst ständige Vollzugsanstalten mit insgesamt etwa 6.000 Gefangenen. Ungefähr 300 Haftplätze sind für Frauen und weibliche Jugendliche vorgesehen. Während in der Untersuchungshaft die Sicherung des Strafverfahrens gegen Tatverdächtige der Grund für die Unterbringung der Gefangenen ist, verfolgt die Strafhaft das Ziel, die Gefangenen zu befähigen, nach ihrer Entlassung ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung führen zu können. Hierzu ist im Einzelfall die Aufarbeitung persönlicher Probleme ebenso wichtig wie schulische und berufliche Aus- und Fortbildung.


Untersuchungshaft

Die Rechtsgrundlage für den Vollzug der Untersuchungshaft bilden die Vorschriften der Strafprozessordnung in Verbindung mit der Untersuchungshaftvollzugsordnung. Die Untersuchungshaft dient dem Zweck, die Flucht des/der Beschuldigten und/oder die Verdunkelung des Sachverhalts zu verhindern. Ferner kann die Untersuchungshaft unabhängig von diesen Haftgründen bei dringendem Verdacht einer besonders schwerwiegenden Straftat (z. B. Mord) verhängt werden oder wenn - bei bestimmten Delikten - Wiederholungsgefahr besteht.


Freiheitsstrafe

Die Grundlage für die Durchführung des Vollzugs der Freiheitsstrafe und der Freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung bildet das Strafvollzugsgesetz (StVollzG). Danach ist die Wiedereingliederung des Täters/der Täterin in die Gesellschaft zentrales Vollzugsziel, ohne dass darüber der Schutz der Allgemeinheit während des Freiheitsentzugs in den Hintergrund tritt.


Jugendstrafvollzug

Die Grundlage für den Jugendstrafvollzug und den Jugendarrestvollzug bildet das Jugendgerichtsgesetz. Der Jugendstrafvollzug ist erzieherisch und behandlungsorientiert ausgerichtet. Das Vollzugsziel ist, die jugendlichen Gefangenen anzuhalten, künftig einen rechtschaffenen und verantwortungsbewussten Lebenswandel zu führen. Die Schul- und Berufsausbildung der Gefangenen bildet dabei einen Schwerpunkt der Bemühungen.


Jugendarrestvollzug

Der Jugendarrest kann bis zu einer Dauer von vier Wochen angeordnet werden und stellt ein Mittel dar, durch das eine positive Entwicklung der jugendlichen gefördert werden soll.

 

Adressen:

Aus- und Fortbildungsstätte
für Justizvollzugsbedienstete des Landes Hessen
- H. B. Wagnitz-Seminar -
Josef-Baum-Haus 1

65199 Wiesbaden-Chausseehaus

Tel.: (06 11) 46 80 60

Das H. B. Wagnitz-Seminar in Wiesbaden

 

Bei folgenden Justizvollzugsanstalten können Sie sich bewerben:

Der Leiter
der Justizvollzugsanstalt Butzbach
Kleeberger Straße 23

35510 Butzbach

Tel.: (0 60 33) 89 30
E-Mail: poststelle@jva-butzbach.justiz.hessen.de




Der Leiter
der Justizvollzugsanstalt Darmstadt
- Fritz-Bauer-Haus -
Marienburgstraße 74

64297 Darmstadt

Tel.: (0 61 51) 50 70
E-Mail: poststelle@jva-darmstadt.justiz.hessen.de




Die Leiterin
der Justizvollzugsanstalt Dieburg
Altstadt 25

64807 Dieburg

Tel.: (0 60 71) 2 00 00
E-Mail: poststelle@jva-dieburg.justiz.hessen.de




Der Leiter
der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I
Obere Kreuzäckerstraße 6

60435 Frankfurt/M.

Tel.: (0 69) 13 67 03
E-Mail: poststelle@jva-ffm1.justiz.hessen.de




Der Leiter
der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main II
Hospitalstraße 18

65929 Frankfurt/M.

Tel.: (0 69) 3 00 90 90
E-Mail: poststele@jva-ffm2.justiz.hessen.de




Der Leiter
der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III
Obere Kreuzäckerstraße 4

60435 Frankfurt/M.

Tel.: (0 69) 13 67 03
E-Mail: poststelle@jva-ffm3.justiz.hessen.de




Die Leiterin
der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV
- Gustav-Radbruch-Haus -
Obere Kreuzäckerstraße 8

60435 Frankfurt/M.

Tel.: (0 69) 13 67 03
E-Mail: poststelle@jva-ffm4.justiz.hessen.de




Der Leiter
der Justizvollzugsanstalt Fulda
Am Rosengarten

36037 Fulda

Tel.: (06 61) 9 24-28 00
E-Mail: poststelle@jva-fulda.hessen.de




Der Leiter
der Justizvollzugsanstalt Gießen
Gutfleischstr.
2A

35390 Gießen

Tel.: (06 41) 934-5 30
E-Mail: poststelle@jva-giessen.justiz.hessen.de



Der Leiter
der Justizvollzugsanstalt Kassel I
Theodor-Fiedner-Straße 12

34121 Kassel-Wehlheiden

Tel.: (05 61) 92 86-0
E-Mail: poststelle@jva-kassel1.justiz.hessen.de




Der Leiter
der Justizvollzugsanstalt Kassel II
- Sozialtherapeutische Anstalt -
Windmühlenstraße 35

34121 Kassel

Tel.: (05 61) 92 86-0
E-Mail: poststelle@jva-kassel2.justiz.hessen.de



Der Leiter
der Justizvollzugsanstalt Limburg a.d. Lahn
Walderdorffstr. 16

65549 Limburg a.d.L.

Tel.: (0 64 31) 91 72-0
E-Mail: poststelle@jva-limburg.justiz.hessen.de




Der Leiter
der
Justizvollzugsanstalt Rockenberg
Marienschloß 1

35519 Rockenberg

Tel.: (0 60 33) 9 98-0
E-Mail: poststelle@jva-rockenberg.hessen.de




Der Leiter
der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt
Paradeplatz 5

34613 Schwalmstadt

Tel.: (0 66 91) 77-0
E-Mail: poststelle@jva-schwalmstadt.justiz.hessen.de




Die Leiterin
der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt
Vor den Löserbecken 4

64331 Weiterstadt

Tel.: (0 61 50) 1 02-0
E-Mail: poststelle@jva-weiterstadt.justiz.hessen.de




Die Leiterin
der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden
Holzstraße 29

65197 Wiesbaden

Tel.: (06 11) 4 14-0
E-Mail: poststelle@jva-wiesbaden.justiz.hessen.de